Was ist passiert?
- extreme Lärmbelästigung Besucherinnen, Besucher oder Gäste Nachtlokale?
- Schaufensterscheibe eingedrückt?
- Hausfassade verschmiert?
- Fenster eingeschlagen?
- Auto verbeult? Rückspiegel abgerissen? Antenne verbogen?
Rufen Sie die Polizei: wählen Sie Telefon 031 634 41 11 und bei Notfällen: 117!
Die Polizei empfiehlt, solche Delikte in jedem Fall sofort zu melden.
Hier können Sie Sachbeschädigungen online über das Internet melden: Hier geht es zum Onlineschalter der Polizei
Behalten Sie einen so kühlen Kopf wie möglich, spielen Sie nicht unnötig James Bond, überlassen Sie bitte diese Arbeit den Profis von der Polizei.
Melden Sie
- was,
- wann,
- wo, passiert ist und
- von wem es festgestellt wurde.
Schreiben Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners bei der Polizei auf. Machen Sie sich nach dem Gespräch Notizen. Sollte die Polizei nicht ausrücken wollen, reklamieren Sie am folgenden Tag bei der Stadtpolizei, wenn nötig schriftlich! Wenn möglich machen Sie ein Foto vom Schadensort.
Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung und gegebenenfalls Ihre Hausverwaltung und klären Sie ab, welche Unterlagen diese benötigen.
Tipp: Anzeigeformulare können im Matte-Lädeli bezogen werden.
Der Flyer "Vandalismus" im PDF Format zum Herunterladen (272KB) vandalismus.pdf
Aus dem Reglement zur Bekämpfung des Betriebs- und Wohnlärms
Art. 6 Lärm im Freien
1 Im Freien ist übermässiger Lärm zu vermeiden. Insbesondere ist im Freien oder bei offenen Fenstern und Türen der belästigende Gebrauch von Tonverstärkern, Lautsprechern, Radio- und Fernsehapparaten, Musikautomaten usw. untersagt.
2 Die Verwendung von Lautsprechern zu Reklamezwecken ist verboten.
3 Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie kann für besondere Veranstaltungen, wie Messen, Sportanlässe, Ausstellungen, Volksfeste usw. sowie für den Betrieb von Gartenwirtschaften Ausnahmen bewilligen.
Das vollständige, aktuelle Reglement 824.1 mit zahlreichen Detailangaben kann bei der Stadt Bern heruntergeladen werden - www.bern.ch