Nachfahrverbot ja - aber nur für Gschtudierte?
Jetzt sind die Tafeln montiert, das Nachtfahrverbot ist Wirklichkeit geworden! Doch halt, wer sich die schmucken Schilder etwas näher anschaut, kommt ins Grübeln. Und das kann bei den gewohnt hohen Durchfahrtsgeschwindigkeiten gefährliche Folgen haben!
Auso, wir haben ein paar erste Interpretationsversuche gewagt:
- Tempo 30 ist neuerdings aufgehoben? Kein Hinweis auf das reduzierte Tempo - das werden die Taxifahrer aber schätzen. Tieffliegern durch die Matte sind jetzt keine Limiten mehr gesetzt.
- Geschäftsbetriebe dürfen ungeniert durch die Matte kutschieren. Tipp: fahren Sie mit dem Geschäftsauto in die Matte...
- Und vielleicht verteilt die Stadpolizei das klärende Flugblatt sogar auch an die Mattebevölkerung? Das wäre doch eine nette Dienstleistung, oder?
Weitere Anregungen nimmt www.matte.ch jederzeit gerne per Mail entgegegen...die besten werden hier publiziert!
Die Stadpolizei orientiert am 30.1.2004:
Einführung Nachtfahrverbot in der Matte
pid. Die Umsignalisation des vor vier Jahren erstmals publizierten Nachtfahrverbotes für die Matte kann per Ende Januar 2004 vorgenommen werden. Die Umsetzung der Signalisation erfolgt koordiniert mit verstärkten Kontrollen der Stadtpolizei Bern. Mit dem Aufstellen der Neusignalisation ist das Regime rechtsgültig.
Das Nachtfahrverbot für Motorwagen gilt ab Mitternacht bis um 5 Uhr früh in der Badgasse, Gerberngasse, Mattenenge, Mühlenplatz, Schifflaube, Wasserwerkgasse und in einem Teil der Aarstrasse (ab Höhe Haus Badgasse 53 bis Schifflaube). Ausserhalb dieser Zeiten ist in den oben genannten Strassen der Zubringerdienst gestattet. Vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind Anwohner, Geschäftsbetriebe, Berufstätige in der betroffenen Zone, Linienverkehr und Taxis.
Ebenfalls per Ende Januar 2004 ist ab 22 Uhr bis 9 Uhr für BesucherInnen der Matte das Parkieren in der Aarstrasse, zwischen Weihergasse und Badgasse (Haus Nr. 53), gestattet.
Polizeikommando der Stadt Bern
Hier noch ein Nachtrag vom 28.2. 2004
Nachtfahrverbot - immer besser!
Verkehrskontrollen Nachtfahrverbot im Mattequartier
28.2.04/pid: Bei einer weiteren Kontrolle des Nachtfahrverbots in der Berner Matte wurden in der Nacht auf heute Freitag zwischen Mitternacht und 3 Uhr 44 Widerhandlungen geahndet.
Vor Wochenfrist hatte die Polizei bei ihrer ersten Kontrolle nach Einführung des Nachtfahrverbots noch 100 Widerhandlungen festgestellt.
Polizeikommando der Stadt Bern
Hier die Flyer, welche die Stadtpolizei den nächtlichen Mattebesuchern verteilt: