Schriftzug Matte-Leist
Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Mitglieder des Matte-Leist
Im Namen des Vorstands lade ich Sie zur 125. Hauptversammlung des Matte-Leist ein. Sie findet statt am:
Dienstag, den 30. März 2004, 20.00 Uhr
im Berchtoldhaus, Mattenenge 1
Traktandenliste:
1. Begrüssung
2. Protokoll der 124. Hauptversammlung
3. Mitgliederbestand und Mutationen (Bestätigung der Neueintritte)
4. Jahresbericht 2003 (Vorstand und Delegierte)
5. Jahresrechnung 2003, Revisorenbericht und Déchargeerteilung
6. Wahlen
Vorstand:
Zur Neuwahl als Kassier schlägt der Vorstand Christoph Adank vor (Mühlenplatz 2).
Zur Wiederwahl vorgeschlagen: Shapoor Izadfar, Aram Melikjan, Rosetta Mischler, Axel Weisswange, Esther Friedli und Sven Gubler
Delegierte (Bern in Blumen, Hilfsverein der Matte-Schulen, Spysi)
RevisorInnen
7. Mitgliederbeiträge 2004 (keine Änderung vorgeschlagen) und Budget 2004
8. Fragen und Anregungen an den Vorstand

Bringen Sie bitte Ihre Matte-Card mit! Sie gilt als Stimmausweis.

Bern, den 8. März 2004
Mit freundlichen Grüssen
Sven Gubler, Präsident
Hinweis: Der Matte-Leist sucht neue Vorstandsmitglieder


Nachtfahrvebot

Die Gastrobetriebe der Matte sorgen sich um ihre Gäste

Logo Matte-Ratte

Das Nachtfahrvebot bringt Ruhe ins Quartier. Für einige zuviel Ruhe! Die Club- und Beizenszene in der Matte klagt über einen spürbaren Besucherrückgang; nach Mitternacht und an Wochenenden trauen sich immer weniger Gäste in die Matte. Und das ausgerechnet in dem Quartier, das früher gerne als Amüsiermeile der Stadt gelobt wurde!

Deutlich zugenommen hingegen hat die Anzahl Taxis, die durch die nächtliche Matte brettern, eigentlich nicht gerade die echte Verkehrsberuhigung. Die Parkiermöglichkeiten ausserhalb des Quartiers werden kaum genutzt, sie sind zu weit entfernt und werden zudem von den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht bedient.

"Wir wollen nicht, dass unsere Gäste eine Busse blechen müssen!" ereifert sich Jimy Hofer. "Deshalb stehen wir am Matte-Eingang Wache und raten den Automobilisten, nicht in die Matte zu fahren. Von den Mättelern alleine kann hier unten keiner leben!".


18.3.04 - Mattebewohnerin protestiert:

Verbote sind keine Lösungen!

z.B. das Matte-Nacht-Fahr-Verbot (MNFV?)

Welche Vorgeschichten dem zugrunde liegen, wer diese injiziert hat, wer diese vertreten hat - und wer nicht und weshalb genau – dies ist heute alles Nebensache.

Hauptsache ist die Tatsache, dass ich in meiner persönlichen Freiheit erschreckend und beispielslos eingeschrenkt werde.

  1. Tatsache z. B. ist, dass ich mich als Mattebewohnerin nach 24.00h einer Kontrolle unterziehen muss, um nach Hause zu kommen. Oft mit längerer Wartefrist. (Massive Einschränkung des Zutritts zu meinem Eigentum analog Kriesensituationen.)
  2. Tatsache ist, dass mein Partner (nicht in Bern Zentrum wohnhaft), nach 24.00h nicht mehr zu mir zu Besuch/ zur Uebernachtung kommen kann. (Andere Parkmöglichkeiten sind weitherum besetzt)
  3. Tatsache ist ebenfalls, dass beispielsweise nach einem Konzert oder anderem Anlass keine Freunde mehr zu mir nach Hause eingeladen werden können.
  4. Tatsache ist, dass die Polizei keine (Sonder-)Lösungen kennt, keine Auskünfte geben kann und
  5. Tatsache ist auch, dass das sog. Städtische Bewilligungswesen zwar die Situation äusserst bedauert und verständnisvoll reagiert, aber ebenfalls keine einzige Lösung anbieten kann (ausser tonnenweise Beschwerde-Schreiben).
  6. Tatsache ist auch noch, dass mich kein/e Bekannte/r nach 24.00h nach Hause fahren darf, selbst wenn ich in dessen Auto sitze und mich ausweisen kann.
  7. Unter obenerwähnten Bedingungen für private Mattebewohner bedeutet dies in meinem Fall eine nicht unbeachtliche Entwertung meiner Liegenschaft.

Nebst meinem Unverständnis bleibt jetzt noch die Frage: welches Thema mit welcher Beschwerde oder Einsprache bei welchem Amt oder Wesen, mit welcher juristischen Unterstützung oder nicht – ich zuerst anpacken soll!

 

Ruth Aegerter, Matte


Nachtfahrverbot: Absteller - Das Ziel verfehlt

Aus der BZ-Stadt Bern, 17. März 2004

Freitag, 27. Februar 2004, 00. 30 Uhr: Nach einem gemeinsam verbrachten Abend bot ich meiner Kollegin an, sie auf dem Nachhauseweg mit dem Auto vor ihrem Haus in der Matte abzusetzen. Auf Höhe Restaurant Zähringer wurden wir von der Polizei angehalten. Wir wiesen uns aus und teilten unsere Absicht mit. Der kontrollierende Polizist erklärte uns, dass nur Ortsbusse, Taxis und Anwohner, die selbst am Steuer sässen, befugt seien, in die Matte zu fahren. Ich durfte nicht weiterfahren, und meine Kollegin musste den Heimweg allein und zu Fuss durch die dunkle Matte antreten, was nach Mitternacht eine Zumutung ist. Dessen noch nicht genug: Es wurde uns auch eine Busse von 100 Franken aufgebrummt!

Warum werden nun auch Matte-Bewohner mit dem neu eingeführten Nachtfahrverbot gestraft?

Christine Sauter, Wabern
Heidi Marbach, Kandersteg/Bern

Dazu die Stellungnahme der Stadtpolizei Bern: Dem Nachtfahrverbot in der Matte gingen lange Diskussionen zwischen Vertretern der Anwohnerschaft Matte und der Behörden voraus. Das schliesslich erzielte Resultat stellt einen Kompromiss dar zwischen der das Verbot befürwortenden und der ablehnenden Anwohnerschaft. Die Stadtpolizei hat die Pflicht, die Einhaltung der Regelung durchzusetzen.

Das Nachtfahrverbot erstreckt sich zeitlich von Mitternacht bis 5. 00 Uhr. Ausgenommen davon sind Anwohner, Geschäftsbetriebe, Berufstätige, Linienverkehr und Taxis. Insbesondere gilt das Fahrverbot für Besucherinnen und Besucher von Gastwirtschaftsbetrieben, Unterhaltungslokalen, Firmen, aber auch von Anwohnenden.

Die Fahrt zum Domizil ist Anwohnenden nur als Selbstfahrende gestattet. Diese Auslegung ist eng gefasst, bietet aber in der praktischen Durchsetzung keinen Raum für eine Missdeutung der Ausnahmeregelung. Ansonsten müssten die signalisierten Ausnahmen mit dem Hinweis «Besucherinnen und Besucher von Anwohnenden» erweitert werden. Dadurch würden der freien Zufahrt in die Matte Tür und Tor geöffnet, und es herrschten bald einmal Zustände wie vor dem Nachtfahrverbot.

Franz Märki, Stadtpolizei,Chef Mediendienst